Wird P & R jetzt zu einem der größten Betrugsfälle im Kapitalanlagebereich? Zumindest lässt diese Vermutung eine Veröffentlichung der Staatsanwaltschafgt München in der Konsequenz dann natürlich jetzt zu. Wenn fast 70% der eigentlich vorhandenen Container nicht auffindbar sind, dann hat die „entweder einer geklaut und hortet die irgendwo, oder aber das war dann sogar systematischer Betrug. Alles das wird die Staatsanwaltschaft München I nun in den nächsten Monaten herausfinden müssen und dann natürlich auch strafrechtlich bewerten müssen. Derzeit hat es aber den Anschein, das der große Insolvenzvorgang P & R zum großen Anlegerbetrugsfall wird.Pressemitteilung
der Staatsanwaltschaft München I
vom 17.05.18

Ermittlungsverfahren gegen P & R eingeleitetDie Staatsanwaltschaft München I hat am 11.05.18 Ermittlungen gegen frühere und heutige Geschäftsführer der P&R Gruppe unter anderem wegen des Verdachtes des Betruges aufgenommen.

Das Geschäftsmodell der P&R-Gruppe sah – stark vereinfacht – vor, dass Anleger Container von den diversen P&R-Gesellschaften erwarben und zugleich wieder zu-rückvermieteten.

Die Container wurden mittels der P&R Equipment und Finance Corp mit Sitz im schweizerischen Zug dem Markt zur Verfügung gestellt. Nach Ab-lauf des Vertrages wurden die Container zu dem vorher in Aussicht gestellten Kauf-preis von der P&R-Gruppe zurückerworben und ggf. in weiteren Gesellschaften der Gruppe weiter verwertet. Ab März 2018 stellten nach und nach sämtliche deutschen Gesellschaften der P&R-Gruppe Insolvenzantrag.

Nach den Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jaffé vom 16.05.18 beträgt der Soll-Stand an Containern derzeit 1,6 Millionen ge-genüber einem Ist-Stand von 618.000. Der Fehlbestand habe sich seit dem Jahr 2007 kontinuierlich aufgebaut. Diese Mitteilung war Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, nachdem zuvor bereits seit 21.03.18 ein Vorprüfungsverfah-ren durch die Staatsanwaltschaft geführt wurde.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit hinsichtlich der Beschuldigten in Bezug auf jeden Anleger von Amts wegen geklärt werden. Zur Bewältigung des zu erwartenden Verfahrensumfanges wurde bei der Staatsanwaltschaft München I eine Arbeitsgruppe „Container“ gebildet. Zwei der Beschuldigten sind anwaltlich vertreten und haben ihre umfängliche Kooperations-bereitschaft versichert.

gez.
Leiding
Oberstaatsanwältin
Pressesprecherin