Dem Anleger möglicherweise entstehende Kosten wie etwa Telefon- oder Portokosten oder Kosten für etwaige zu Informationszwecken vorzunehmende Reisen sind vom Anleger selbst zu tragen.Aus Anlass der Überweisung des Erwerbspreises für die Standardcontainer können Kosten des Geldverkehrs anfallen. Diese Kosten sind vom Anleger zu tragen und können, sofern sie im Einzelfall auftreten, der Höhe nach nicht beziffert werden.

Im Falle der Fremdfinanzierung des Direktinvestments durch den Anleger können Kosten, insbesondere Zin sen und Gebühren für aufgenommene Darlehen, ent- stehen; diese Kosten liegen in der Sphäre des Anlegers und können der Höhe nach nicht beziffert werden. Im Zusammenhang mit Rechtsbehelfen gegen individuelle Steuerbescheide können dem Anleger weitere Kosten entstehen, die, da sie sich nach dem Einzelfall und den jeweils gültigen gesetzlichen Gebühren richten, der Höhe nach ebenfalls nicht beziffert werden können. Im Falle der Übertragung der Rechte aus dem Kauf- und Mietvertrag ist vom Anleger eine Verwaltungskosten pauschale in Höhe von € 125,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu erbringen. Im Falle des Todes des An- legers können im Rahmen der Übertragung der Rechte aus dem Kauf- und Mietvertrag auf die Erben oder Vermächtnisnehmer des Anlegers weitere Kosten anfallen.

Hierbei kann es sich insbesondere um Kosten für einen Erbschein bzw. beglaubigte Abschriften des Tes- taments und des Eröffnungsprotokolls des Nachlass- gerichts sowie um erbschaftsteuerliche Belastungen der Erben bzw. Vermächtnisnehmer handeln. Die dies- bezüglichen Kosten richten sich nach dem Einzelfall sowie den jeweils gültigen gesetzlichen Gebühren und können daher der Höhe nach nicht beziffert werden.

Darüber hinaus kann es bei einem fehlenden Rückkauf der Standardcontainer dazu kommen, dass dem Anleger weitere Kosten dadurch entstehen, dass er den Standardcontainer über die Laufzeit des Kauf- und Mietvertrags hinaus im Eigentum halten muss, insbesondere für Wartung, Pflege und weitere Bewirtschaftung der Standardcontainer. Auf den Risikohinweis „Fehlender Rückkauf der Standardcontainer“, S. 36 f., wird Bezug genommen. Die Kosten hierfür können nicht beziffert werden.

Im Übrigen entstehen für den Anleger keine wei- teren Kosten, insbesondere keine solchen Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind.

Zitat:

Wesentliche Grundlage für die Verzinsung der Vermö- gensanlage ist ferner, dass die P&R Equipment & Finance Corp. im Rahmen ihrer eigenen Geschäftstätigkeit den Handel mit und die Finanzierung von Frachtcontainern durchführen kann und daraus Liquidität generiert. Ge- lingt ihr dies nicht oder nicht in dem kalkuliertem Um- fang, etwa aufgrund des Ausfalls von Vertragspartnern oder aufgrund der Marktlage, so ist die P&R Equipment & Finance Corp. möglicherweise nicht in der Lage, die Standardcontainer von der Emittentin im Rahmen eines Untermietverhältnisses anzumieten, mit der Folge, dass die Emittentin aller Voraussicht nach nicht in der Lage wäre, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Rückzahlung der Vermögensanlage nachzukommen.

Wesentliche Grundlage für die Rückzahlung und Verzinsung der Vermögensanlage ist weiter, dass der Rahmenvertrag mit der P&R Equipment & Finance Corp. während der Laufzeit der Vermögensanlage Bestand hat. Fällt die P&R Equipment & Finance Corp. als Vertragspartner aus, etwa aufgrund eigener Zahlungsschwierigkeiten, so wäre die Emittentin darauf angewiesen, einen gleichwertigen Vertrag mit einem anderen Vertragspartner abzuschlie ßen. Gelingt ihr dies nicht, so ist sie  möglicherweise nicht in der Lage, die Ansprüche auf Rückzahlung und Verzinsung der Vermögensanlage zu erfüllen (vgl. den Risikohinweis „Abhängigkeit vom Rahmenvertrag mit der P&R Equipment & Finance Corp.“, S. 41 f.).

Wesentliche Grundlage und Bedingung für die Rückzahlung und Verzinsung der Vermögensanlage ist, dass die Emittentin nicht in Insolvenz fällt, da die Emittentin ansonsten nicht über die nötige Liquidität zur Rückzahlung und Verzinsung der Vermögensanlage verfügt (vgl. den Risikohinweis „Insolvenzrisiko“, S. 36). Wesentliche Grundlage für die Rückzahlung und Verzinsung der Vermögensanlage ist ferner, dass der Emittentin nicht zusätzliche Verbindlichkeiten aus einer Fremdkapitalaufnahme (vgl. den Risikohinweis „Risiken, die mit einem Einsatz von Fremdkapital einhergehen“, S. 36) sowie aus früheren Ge- schäftstätigkeiten der Emittentin (vgl. den  Risikohinweis „Verbindlichkeiten   aus   früheren Geschäftstätigkeiten“, 38 f.) entstehen, die dazu führen, dass die Emittentin nicht über die nötige Liquidität zur Rückzahlung und Verzinsung der Vermögensanlage verfügt.

Quelle: Verkaufsprospekt Angebot 5005