Direktinvestments sind auf den ersten Blick gar keine klassischen Anlageprodukte wie etwa Wertpapiere oder geschlossene Fonds in der Form von Kommanditbeteiligungen. Bei einem Direkt-
investment kauft nämlich ein Anleger von einem Anbieter einen Sachwert wie etwa Container, Edelmetalle oder ähnliche Assets, die sich gut in verhältnismäßig kleiner Stückelung veräußern
lassen. Wer schon immer einmal Diamanten, ein Stück Bauminvestment oder einen Container sein Eigen nennen wollte, kann hier zugreifen.

Diese Direktinvestments nenn man dann auch juristisch einen „Sachkauf“. Wie zum Beipiel hier bei pundr der Container-Verkauf bzw. Container-Erwerb durch Anleger. Dieser Sachkauf wiederum wird dann oft, um das besser an den Anleger verkaufen zu können, mit Mietverträgen für eine bestimmte Laufzeit mit einem festen Mietzins, hier für den Container, vertraglich vereinbart. Üblicherweise auch oft verbunden mit einem Rückkauf nach Ablauf der Mietzeit. Genau das hatte nun zu den Verwerfungen im Unternehmen pundr geführt. P & R sah sich nicht in der Lage, die Container zurückzukaufen, weil einer ihrer Vertragspartner vom Kaufvertrag für diese Container zurückgetreten war.

In Zeiten unattraktiver Zinsen waren Container dann natürlich eine interessante Alternative als Investment. Zudem hat man dem Anleger vermittelt, dass er eben eine Art „Sorglospaket“ mit erwirbt mit dem Container-Erwerb, bei dem er außer die Mieten zu kassieren, nichts tun muss. Natürlich wurde der Anleger dann auch immer auf das Risiko dieses Investments ordentlich und korrekt hingewiesen, aber in der Einschätzung des Anlegers, war dieses Risiko „eher zu vernachlässigen“.  Umso verständlicher natürlich nun die Angst der Anleger vor dem, was da noch auf sie zukommen kann und dann auch bald wird.

Wenig Erfahrung gibt es zu einer solchen Situation, außer mit der Erfahrung die es aus dem Fall Magellan heraus gibt. Die geschickteste Lösung für die Beteiligten wäre natürlich der Verkauf eines Unternehmens an einen Investor, der die Container Mietverträge usw. dann im Interesse der Anleger weiterführt. Den wird es aus meiner Sicht kaum geben, denn hier wird kein Investor das Interesse haben, für die Verbindlichkeiten eines Dritten in die Haftung zu gehen. Was bleiben wird, wäre dann in einer solchen Situation nur der Verkauf des gesamten Unternehmens bzw. möglicherweise auch eine Zerschlagung.