Seit dem 1. Januar 2017 gilt eine für die Anleger der P&R Gruppe wichtige gesetzliche Neuerung: Aufgrund des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes fallen unter das Vermögensanlagengesetz nun nicht allein Anlagen, bei denen dem Anleger ein durchsetzbarer vertraglicher Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung beziehungsweise auf einen Barausgleich gewährt wird, sondern auch solche Anlagen wie die von der P&R Unternehmensgruppe, die dies lediglich in Aussicht stellen.

https://www.p-und-r-insolvenz.de/ihre-rechte-in-der-p-r-insolvenz/prospekthaftung/