Diese Frage wird uns in der Redaktion von diebewertung.de auch immer wieder gestellt.Nun, lange haben wir überlegt welche Fachrichtung hier Sinn macht. Wir sehen hier nicht den klassischen Anlegerschutzanwalt als die beste Lösung für Anleger an, sondern hier muss man auf eine Fachanwalt im Insolvenzrecht zurückgreifen, denn alle P&R Gesellschaften in Deutschland befinden sich ja in Insolvenz, und es sind große Insolvenzverfahren die man dann auch erst einmal verstehen muss.

Da halten wir danb eben speziell im Insolvenzrecht ausgebildete Rechtsanwälte für die richtige Wahl. Obwohl wir eigentlich keine Rechtsanwälte empfehlen wollen, sehen wir hier die Kanzlei Tiefenbacher, mit Rechtsanwalt Frank Rüdiger Scheffler, als einen guten Ansprechpartner, als eine gute Interessenvertretung für die betroffenen P&R Anleger an.

Die Kanzlei Tiefenbacher kennen wir aus großen Insolvenzverfahren aus dem „Insolvenzkomplex Infinus“ heraus, und mit Verlaub dort hat die Kanzlei sauber gearbeitet und, auch wenn sie da auf der anderen Seite stand, trotzdem einen guten Job gegenüber den Anlegern gemacht.

Natürlich kann eben auch ein Insolvenzverwalter nicht machen was er will, sondern muss sich hier an gesetzliche Vorgaben halten, aber es kommt dann immer darauf an, wie cih mit den Anlegern umgehe. Hier haben wir nun in der Vergangenheit einige Insolvenzverwalter und ihre Arbeitsweise erlebt.

Die Arbeistweise der Kanzlei Tiefenbacher in den jeweiligen Verfahren war immer auf Kommunikation mit den Betroffenen ausgelegt. Nun geht es im Insolvenzverfahren P&R genau darum, man braucht einen Rechtsanwalt aus unserer Sicht der genaus solche großen Verfahren kennt und weiß, wie man auf Forderungen und Vorstellungen des Insolvenzverwalters reagieren muss als Anleger.