Wenn ein Geschäftsmodel im Bereich Investment schief geht, dann ist auch immer direkt reflexartig der Ruf nach einer Vermittlerhaftung da, so Daniel Blazek in einem Gespräch mit diebewertung.de aus Leipzig. Natürlich erfolgt dieser Reflex auch vorwiegend von Anlegerschutzanwälten, die, so Daniel Blazek, natürlich daran interessiert sind, für sich Mandate zu gewinnen. Jedes Mandat, so Daniel Blazek, bedeutet natürlich auch Einnahmen für die jeweilige Kanzlei.
Dies, so Daniel Blazek, ist auch dann völlig in Ordnung, wenn es eben auch um ein konkretes Verschulden eines möglichen Vermittlers geht. Leider, so Daniel Blazek, stellt sich dann immer wieder heraus, dasss der Vermittler eben korrekt und sauber seine Beratung beim Anleger durchgeführt hat.
Die Situation des P&R-Vertriebs wird aktuell von drei Eckpunkten bestimmt: Eine intransparente Faktenlage, wissbegierige Anleger und werbende Anlegeranwälte. Und die Vermittler stehen mittendrin.
Der Bär ist noch nicht tot – aber bereits jetzt soll sein Fell verteilt werden. Glaubt man der Werbung, so Daniel Blazek, sollen Anleger vertragliche Ansprüche prüfen und erwägen, Vermittler und Berater auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Man weiß zwar nicht genau, so Daniel Blazek, was geschehen ist, aber hat schon Vorstellungen von dem, was geschehen soll. Potentielle Insolvenzverwalter lassen die Gedanken fliegen, mögliche Gläubigervertreter ebenso. Die ersten Anlegeranwälte treten an Vertriebe heran und locken mit friedvollen Angeboten mit Blick auf deren Kunden. Rechtsschutzversicherungen verdrehen die Augen, Haftpflichtversicherer warten ab.
Für die Vermittler wird es Zeit, so Daniel Blazek, sich in diesem Spannungsdreieck abzugrenzen. Sicher sind Fakten dringend von Nöten, doch sind diese nicht durch stille Post ersetzbar. Möglich ist alles, doch was ist zutreffend und hilft Ihnen in Ihrer Kommunikation?
BEMK Rechtsanwälte mit Daniel Blazek, bündeln deshalb die erfolgreichen P&R-Vertriebe, um auf die Anbieterin zuzugehen und Handreichungen für belastbare Informationen zu verlangen. Erst darauf bzw. die alsbaldigen Reaktionen und Geschehnisse wird eine Strategie aufgesetzt. Parallel dazu wird Hilfestellung in der Kommunikation mit den Kunden gegeben. Im Hintergrund werden Risikobetrachtungen angestellt in allen relevanten Szenarien. Dazu gehören auch etwaige Verwertungs- oder Übernahmemodelle. BEMK Rechtsanwälte raten davon ab, dass P&R-Vermittler und Berater Anlegeranwälten Kunden zuführen.
Für Rückfragen stehen Rechtsanwälte und Fachanwälte Daniel Blazek (Bielefeld) und Marc Ellerbrock (Markdorf) gerne zur Verfügung. Für Referenzen und weitere Informationen geben wir Aufschluss auf www.rae-bemk.de. BEMK Rechtsanwälte sind bundesweit in den größeren Kapitalmarktkomplexen für Finanzdienstleister, Versicherungen und auch Insolvenzverwalter tätig. Wir verfügen über eine Maklerbetreuung.